Informationen für die Teilnehmer*innen
der Selbsthilfegruppe SHG Antimobbing
Wiederaufnahme der Selbsthilfegruppen-Treffen
während der Corona-Pandemie
(Stand 3.6.)
· Die Teilnahme an den Gruppentreffen erfolgt auf
eigene Verantwortung insbesondere hinsichtlich
Ø einer möglichen Infektionsgefahr mit Covid-19 sowie
Ø eigener gesundheitsbezogener Einschränkungen oder Vorerkrankungen.
· Die Teilnahme an den Gruppentreffen kann nur erfolgen, wenn
Ø keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung vorliegen:
Symptome einer Covid 19 Erkrankung können z. B. sein:
Fieber, Husten, Schnupfen, Kurzatmigkeit/ Atemnot, Halsschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen, verstopfte Nase, Fehlen von Geruchs- und Geschmackssinn, Kopfschmerzen, Übelkeit/ Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Bindehautentzündung, Hautausschlag, Apathie.
Ø in den letzten 14 Tagen vor dem Gruppentreffen kein wissentlicher Kontakt zu Infizierten bestand, der Teilnehmende nicht selbst in Quarantäne war und auch keinen Auslandsaufenthalt hatte
Ø in den letzten 4 Wochen nicht selbst an COVID-19 erkrankt war
· Die Gruppentreffen können nur mit vorheriger Anmeldung und in Absprache mit der Gruppen-leitung besucht werden.
· Der Teilnehmende ist damit einverstanden, dass die Gruppenleitung die Anwesenheitszeiten beim Treffen sowie eine Kontaktmöglichkeit datenschutzkonform für 4 Wochen dokumentiert, damit bei einem möglichen Auftritt einer COVID-19 Erkrankung nach dem Treffen Infektionsketten nachverfolgt werden können.
· Sollte ein Gruppenmitglied nach dem Gruppentreffen an Corona erkranken, ist dies der Gruppenleitung zu melden, die dann sowohl das örtliche Gesundheitsamt als auch alle Teilnehmenden der Gruppe informieren muss. Das weitere Vorgehen wird vom Gesundheitsamt vorgegeben.
· Die weiteren aufgeführten Hygiene- und Abstandsregelungen
der Selbsthilfegruppe und des Veranstaltungsortes müssen eingehalten werden.
Wichtige Abstands- und Hygiene-Regeln während der
Treffen
· Gruppengröße
Ø Bei Selbsthilfegruppen, die keinen
Krankheitsbezug haben (soziale Gruppen), können sich nur maximal 10 Teilnehmer*innen treffen.
Bei allen Treffen müssen Abstands- und Hygieneregeln
eingehalten werden!
· Räumlichkeiten
Ø Die Sitzgelegenheiten werden mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (besser 2 m) gestellt.
Ø Eingangstüren werden von der Gruppenleitung geöffnet oder stehen bereits offen. Ggf. sind die Türkliniken nach jedem Gebrauch mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren.
Ø Es erfolgen keine Partner- oder Kleingruppenarbeiten.
Ø Während des Gruppentreffens immer wieder Belüftungspausen machen.
Ø Bei schönem Wetter
kann in Absprache mit den Teilnehmenden eine Gruppenstunde auf einem geschützten freien Gelände, z.B. in einem Garten erfolgen, unter Einhaltung der Mindestabstandsregeln und ohne dass
Außenstehende mithören können.
· Teilnehmende
Ø Alle Personen müssen ständig mind. 1,5 m (besser 2 m) Abstand zueinander einhalten, beim Hineingehen in den Raum, während des Treffens und danach.
Ø Alle Gruppenteilnehmenden tragen auf den Verkehrsflächen des Veranstaltungsortes (Gruppenraum, Flur, Foyer, Küche, Toilette) einen Schutz für den Nasen- und Mundbereich. Im Gruppenraum kann unter Beachtung des Mindestabstands auch darauf verzichtet werden.
Ø Hand-Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen durchführen: Die Hände müssen gleich zu Beginn des Treffens gründlich gewaschen (mind. 30 Sekunden) oder bereits vor dem Betreten des Raumes desinfiziert werden.
Ø Die Gruppenbesucher*innen betreten die Räumlichkeiten einzeln und beachten ggf. vorhandene Abstandsmarkierungen. Gruppenbildungen vor oder im Eingangsbereich werden vermieden.
Ø Im Zweifelsfall wägen besonders gefährdete Gruppenbesucher*innen (z.B. chronische Vorerkrankungen, höheres Lebensalter) den Gruppenbesuch hinsichtlich ihrer persönlichen gesundheitlichen Lage mit ihrem Arzt ab.
Ø Sollte ein Gruppenmitglied nach dem Gruppentreffen an Corona erkranken, ist dies dem Gruppenleitenden zu melden, der dann sowohl das örtliche Gesundheitsamt als auch alle Teilnehmenden der Gruppe informieren muss. Das weitere Vorgehen wird vom Gesundheitsamt vorgegeben.