Mobbing kann jeden und überall Treffen: Am Arbeitsplatz, in der Schule, in der Nachbarschaft oder im Internet. Mobbing kann auf verschiedene Arten geschehen. FOCUS-Online-Experte Tobias Klingelhöfer gibt einen Überblick über die Rechtsprechung.

Mobbing ist laut Definition das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Kollegen oder Vorgesetzte. Die Besonderheit liegt darin, dass nicht einzelne, sondern die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte in einem Prozess zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit des Arbeitnehmers führt.  Opfer von Mobbing können zwar unter Umständen Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen. Voraussetzung dafür ist aber, dass es ein systematisch schikanöses Verhalten des Vorgesetzten oder der Kollegen gibt. Hierfür ist der vermeintlich gemobbte Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig.

Quelle: http://www.focus.de/finanzen/experten/tobias_klingelhoefer/mobbing-wichte-urteile-fuer-arbeitnehmer-und-schueler_id_6174899.html

Bundesarbeitsgericht: Sorgfältige Prüfung unverzichtbar

Seit dem 16.05.2007 setzt das Bundesarbeitsgericht deutliche Akzente – und zwar im Sinne des Betroffenenschutzes: Das Bundesarbeitsgericht verlangt den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten ausdrücklich eine sorgfältige, vollständige Sachaufklärung und eine angemessene rechtliche Bewertung der oft schwierigen Mobbing-Fälle ab. Am 16.05.2007 äußerte sich das Bundesarbeitsgericht erstmals umfangreich zum Thema Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Mobbing – Urteil Bundesarbeitsgericht vom 16.05.2007 – 8 AZR 709/06. Inzwischen hat das Bundesarbeitsgericht gezeigt, dass es bereit ist, bisher üblichen Abwimmeleien der Landesarbeitsgerichte mit deutlichen Worten entgegenzutreten. Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb seit dem Jahr 2007 eine Reihe „misslungener“ Urteile der Landesarbeitsgerichte aufgehoben. Zu den genannten „Abwimmeleien“ erfahren Sie weiter unten mehr.

Mit dem Urteil vom 16.05.2007 hat das Bundesarbeitsgericht eine erste grundlegende Klärung versucht. In diesem Urteil wies das Bundesarbeitsgericht völlig zutreffend darauf hin, dass der Persönlichkeitsschutz von Arbeitnehmern nicht erst dann verletzt wird, wenn Schikanen sich als systematisches Mobbing darstellen. Das Gericht verwies darauf, dass die Persönlichkeit und die Gesundheit von Arbeitnehmern auch dann in vielfacher Weise rechtlich geschützt sei, wenn (noch kein) Mobbing vorliege – es sei deshalb unverständlich, warum Arbeitsplatzkonflikte in der juristischen Fachwelt nahezu ausschließlich unter dem Aspekt „Mobbing“ diskutiert würden. Nicht hilfreich sind nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts auch die verschiedenen „Mobbing-Definitionen“, die – so das Bundesarbeitsgericht – unnötig kompliziert seien und in der Sache keine zuverlässige Hilfe bei der Rechtsanwendung gäben. Das Bundesarbeitsgericht hat damit zu Recht darauf hingewiesen, dass die Gerichte bei Mobbing folgendes zu tun haben:

  • Die Gerichte müssen einerseits die ihnen vorgetragenen Einzelakte sorgfältig anhand der vorhandenen Gesetze zu bewerten (statt nur zu diskutieren, ob „systematisches Mobbing“ vorliegt)
  • Die Gerichte müssen dann, wenn sich eine Haftung des Arbeitgebers oder Vorgesetzten anhand der Einzelakte noch nicht ergibt, eine Gesamtschau durchführen und klären, ob die Teilakte jedenfalls zusammen genommen als rechtlich verbotene Verletzung der Persönlichkeit oder der Gesundheit zu werten sind.

Bei der Bewertung der Einzelakte ist zu beachten, dass das Bundesarbeitsgericht seit langem verschiedene Fragen, die sich typischerweise (auch) bei Mobbing stellen, längst geklärt hat – ohne den Begriff „Mobbing“ zu verwenden. So reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Haftung des Arbeitgebers beispielsweise aus, dass eine Kündigung (unerkannt) rechtswidrig ist, wenn der Arbeitgeber die Rechtswidrigkeit bei pflichtgemäßer Auswertung der Rechtslage hätte erkennen müssen.

Quelle und weitere Urteile:

https://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/mobbing/mobbing_urteile_schmerzensgeld_schadensersatz.htm

 

Gerichtsurteile

Schikane am Arbeitsplatz

Immer mehr Beschäftigte und Vorgesetzte führen einen Feldzug gegen Kollegen und scheuen nicht davor zurück, zu heimtückischen Mitteln zu greifen. Seit Beginn der 90er Jahre hat der Terror am Arbeitsplatz einen prägnanten Namen: Mobbing

Mobbing-Aktivitäten können sehr unterscheidlich sein. Das kann von Beschimpfungen und totaler Ausgrenzung über Rufmord bis hin zur Unterschlagung von Informationen gehen. Im fortgeschrittenen Stadium kann es auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen oder zur sexuellen Belästigung kommen. "Die Betroffenen wollen es zum größten Teil nicht wahr haben, aber es kann jeden treffen", erklärt Lothar Drat, Geschäftsführer des Vereins gegen psychosozialen Stress und Mobbing (VPSM).

stern.de zeigt eine Übersicht der bisherigen Gerichtsurteile zum Thema "Mobbing am Arbeitsplatz".

Weitere Urteile finden Sie auf den Internetseiten der Fairness-Stiftung.