Sich aus der Opferrolle zu befreien, ist harte Arbeit.

 

Mögliche Schritte:

 

Sich über Mobbing informieren

 

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Ursachen und psychosozialen Strukturen von Mobbing am Arbeitsplatz z.B. durch Besuch einer Selbsthilfegruppe. Auf diesem Weg können Sie sich dann auch mit anderen Betroffenen austauschen und ein eigenes Netzwerk aufbauen.

 

Analyse der Mobbing-Situation

 

Gehen Sie den Konflikt am Arbeitsplatz aktiv an und analysieren Sie das Mobbing-Geschehen. Oft wird gemobbt, um Personal abzubauen oder eine Stelle neu zu besetzen.

 

Mögliche Eigenanteile identifizieren

 

Überprüfen Sie die eigene Wahrnehmung und überlegen Sie, ob Sie selbst einen Anlass für das Mobbing-Geschehen gegeben haben könnten, z.B. durch Überschreitung von Kompetenzen etc.

 

Gespräch mit dem Mobber (Frühstadium)

 

Sprechen Sie den Verbreiter von Gerüchten etc. konkret an (am besten unter vier Augen) und bitten Sie ihn/sie, dies zukünftig zu unterlassen. Drohen Sie hierbei aber bitte nicht!

 

Befindet sich der Konflikt schon im fortgeschrittenen Stadium, hat solch ein Gespräch allerdings oft keinen Sinn mehr und ein entsprechender Gesprächswunsch wird eher als Schwäche ausgelegt.

 

Werden Sie zu einem Gespräch gerufen, fragen Sie ruhig, umwas es geht, was der Anlass dieses Gesprächs ist und nehmen Sie immer eine neutrale Person Ihres Vertrauens mit.

 

Gehen Sie in einer solch angespannten Situation nie alleine zu diesen Gesprächen.

 

Wenn Sie unverschämt oder nicht angemessen angesprochen werden, gibt es zwei bemerkenswerte Standardsätze: Fragen Sie zurück: „ Habe ich Sie richtig verstanden? oder: Haben Sie  das wirklich so gemeint?“

 

Nehmen Sie einen Notizblock und schreiben Sie sich diese Unverschämtheiten seelenruhig  in seiner/ihrer Gegenwart auf.

 

Wenn Sie angeschrien werden, sagen Sie ruhig:”In diesem Ton spreche ich nicht mit Ihnen!“ Oder: „Diesen Ton muss ich mir nichtgefallen lassen.“

 

Verlassen Sie den Raum und erklären:

 

„ Wenn Sie sichwieder beruhigt haben, dürfen Sie michwieder rufen!“  Überlegen  Sie  sich gut, wie Sie dann darauf reagieren werden …Nicht mit gleicher Münze heimzahlen!

 

Weisen Sie ihn / sieruhig auf das Grundgesetz hin:“ DieWürde des Menschen ist unantastbar“.

 

Versuchen Sie, das Motivdes  Mobbers herauszufinden. Kennen  Sie  sein Motiv, können Sie schon im Vorfeld eine Mengeunternehmen.

 

Reduzieren Siedie Angriffsfläche.Machen Sie sichnicht  mehr als nötig verwundbar!

 

Setzen Sie Grenzen -sprechenSie nicht über Privates!

 

Anti-Strategien gegen Mobbing entwickeln:

 

Grundsätzlich gilt: Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu!!! Aber:

 

Selbstbewusstsein zeigen: 

 

Lassen Sie sich durch unbegründete Vorwürfe von Kollegen oder Chefs nicht beeindrucken und rechtfertigen Sie sich vor allem nicht.

 

Verbündete suchen: 

 

Thematisieren Sie die Mobbing-Aktivitäten gegenüber Betriebsrat / Personalvertretung, Schwerbehindertenvertreter/ Beauftragte für Chancengleichheit und Kollegen, evtl. auch Vorgesetzten. Beziehen Sie den nächst höheren Vorgesetzten mit ein, wenn Ihr direkter Chef untätig bleibt oder aber hinsichtlich des Themas Mobbing am Arbeitsplatz überfordert erscheint. Informieren Sie Ihren Vorgesetzten, wenn er nicht zu den Mobbern gehört.

 

Wenden Siesich an die Personalleitung und den Betriebsarzt, oder an die KABoder Betriebsseelsorge. Holen  Siesich Rat! Sprechen Sie mit  jemanden darüber, dem  Sie vertrauen, warten Sie nicht zu lange und wehren Sie den Anfängen. Denn nur in der Anfangsphase kann man noch einiges bewegen.

 

Wenden Sie sich an Ihre Interessenvertreter, z.B. den Betriebs- oder Personalrat oder den Betriebsarzt, an Ihre Krankenkasse. Ziehen Sie, wenn nötig,  einen neutralen externen Berater hinzu, am besten jemanden, der die betrieblichen Abläufe kennt.

 

Keine "Übererfüllung" von Arbeitspflichten

 

Versuchen Sie nicht, durch ein kontinuierlich übermäßiges Arbeitspensum allen Anforderungen über das vertraglich geschuldete Maß hinaus gerecht zu werden. Denken Sie daran, dass Sie mehr Zeit zur Erholung und zum Aufbau neuer beruflicher Perspektiven brauchen.

 

Außerdem erhöhen Stress und Überarbeitung die Fehleranfälligkeit und damit das Risiko einer arbeitgeberseitigen Kündigung.

 

Führen Sie ein Mobbingtagebuch

 

Halten Sie die Mobbing-Vorfälle mit Datum, Akteuren, Zeugen und eigenen Befindlichkeiten fest. Dies macht den Kopf frei und bringt Sie aus der passiven Haltung heraus. Außerdem ermöglicht es eine substantielle  Beweisführung in späteren rechtlichen Auseinandersetzungen um Schmerzensgeld, Schadensersatz und die Abfindung im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung. Ein wichtiger Rat: Versuchen  Sieals Gemobbte nicht den Mobber/ die Mobberin zu verändern!

 

Das ist sinnlos! Sie müssen Ihre Einstellung und Ihr Verhalten dieser Person gegenüber verändern,dazu gehören unbedingt:

 

Eine Dokumentation ,  schreiben Sie alles auf, was Ihnen im Zusammenhang mit Mobbing unterkommt.  Vorfall, Wer, Wann, Wo, Zeugen ,denn bevor Sie etwas behaupten, was Sie nicht oder nur  unzureichend belegen könnten, kann Ihnen das sogar zur Last gelegt werden.

 

Vermeiden Sie Isolation

 

Halten Sie den Kontakt zu Kollegen und nehmen Sie weiter an betrieblichen Feiern und anderen Veranstaltungen teil. Lassen Sie sich nicht provozieren und isolieren!

 

Ausgleich schaffen

 

Finden Sie Entspannung in Ihren Hobbys bzw. im Familien- und Freundeskreis.

 

 Je weniger Ihre Gedanken um Ihre berufliche Situation kreisen, umso weniger kann sich das Mobbing am Arbeitsplatz psychisch und physisch auf Sie auswirken.

 

Distanz schaffen:

 

Nehmen Sie eine Auszeit! Nur aus der Entfernung gelingt eine kritische Bestandsaufnahme. Nützen Sie Urlaub, Kur oder Krankschreibung durch einen Arzt Ihres Vertrauens!  Wenn Sie arbeitsunfähig sind, lassen Sie sich Krankheit durch Mobbing attestieren.

 

Falls Sie arbeitslos werden ist dies sehr wichtig.

 

Führen Siewährend Ihrer Erkrankung  keine Gespräche mit Ihrem Arbeitgeber!

 

Ist Ihre Arbeitsstelle in Gefahr,droht eine Kündigung, melden  Sie  sich rechtzeitig vorher beim Arbeitsamt ! Berichten Siedort von Ihrer unzumutbaren Mobbingsituation, dadurch kann die drei-monatige Sperrfrist bei Eigenkündigung verhindert werden.

 

Körperliche Befindlichkeiten ernst nehmen

 

Wenn Sie durch die Mobbing-Aktivitäten krank werden, lassen Sie sich durch einen Arzt Ihres Vertrauens untersuchen und erforderlichenfalls krankschreiben.

 

Die Mobber danken es Ihnen nicht, wenn Sie sich krank zur Arbeit schleppen und dabei womöglich in Ihren Leistungen noch weiter abbauen.

 

Mehrfache Krankschreibung, d.h. die Dokumentation der (arbeitsbedingten) Erkrankungen sind auf jeden Fall wichtige Indizien im Rahmen eines möglichen Rechtsstreits um Schmerzensgeld und Schadensersatz.

 

Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die/den Arbeitnehmer/in:

 

Im  Arbeitsrecht: Fürsorgepflicht Ihres Arbeitgebers . Es besteht die Möglichkeit eineAnzeige gegen den Arbeitgeber wegen Verletzung der Fürsorgepflicht nachBGB §618zu erstatten. Es besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche,  z.B. Schmerzensgeld geltend zu machen. Nachstehend einigeAuszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz.

 

Der Arbeitsschutz im Betrieb besagt: Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird. Gefahren sind an der Quelle zu bekämpfen.  Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen,Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene,wie sonstige Arbeitsbedingungen, sozialeBeziehungen  und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen”.

 

Möglich ist weiter eine Anzeige gegenden/die  Mobber/in wegen Verleumdung nach StGB §§ 185 -187 und eine Anzeige wegen Körperverletzung und Rufschädigung.

 

Falls   Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden:

 

Such en Sie sich dazu einen kompetenten Rechtsanwalt mit Schwerpunkt  Arbeitsrecht, Anklage wegen Mobbing  wird in aller Regel nicht erhoben. Es wird immer versucht, irgendein anderes arbeitsrechtliches Problem vordergründig einzuklagen.  Meistens sind es Kündigungsschutzklagen.

 

In einigen Ländern, vor allemin Skandinavien, gibt es sehr wirksame Gesetze, die Mobbing als Straftat verurteilen. Bei uns ist dies leider noch immer nicht der Fall. Möglicherweise haben Sie schon  von  Rechtsprechungen der Landesarbeitsgerichte Thüringen  Rheinland-Pfalzgehört. Nach diesen Urteilen mussdie oder der Mobbingbetroffene   nicht mehr wie bisher die Beweislast erbringen. Hier dürfen Richter den Opfern auch ohne Beweise Glauben schenken.

 

Neue berufliche Perspektiven entwickeln

 

Werden Sie sich der wirklich wichtigen Ziele in Ihrem Leben bewusst und entwickeln Sie frühzeitig berufliche  Alternativen. Krisen bieten immer auch eine Chance zur Weiterentwicklung. Halten Sie nicht an Ihrer Stelle fest,wenn Sie alleMöglichkeiten ausgeschöpft haben und Sie gesundheitlich dieser Situation nicht mehr gewachsen sind.

 

Manchmal muss man auf diese Weise dem Grauen ein Ende machen!